FAQ Lohnsteuerhilfeverein – Was macht eigentlich die Lohnsteuerhilfe?

FAQ Lohnsteuerhilfeverein – Was macht eigentlich die Lohnsteuerhilfe? In Deutschland gibt es mehrere hundert Lohnsteuerhilfevereine. Allerdings zählt die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer zu den führenden Lohnsteuerhilfevereinen. Doch was ist ein Lohnsteuerhilfeverein eigentlich?

Häufig gestellte Fragen - FAQ Lohnsteuerhilfeverein - Was macht eigentlich die Lohnsteuerhilfe?
Häufig gestellte Fragen – FAQ Lohnsteuerhilfeverein – Was macht eigentlich die Lohnsteuerhilfe?

FAQ Lohnsteuerhilfeverein – Was macht eigentlich die Lohnsteuerhilfe?

In den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurde die Institution „Lohnsteuerhilfeverein“ durch den Gesetzgeber geschaffen. Das Ziel: Steuerberatung sollte für jedermann bezahlbar und genauso hochwertig, zuverlässig, seriös sein wie die Beratung durch einen Steuerberater. Wikipedia schreibt zu FAQ Lohnsteuerhilfeverein:

“Ziel des Gesetzgebers ist es, dass Arbeitnehmern unabhängig von der Höhe des Einkommens eine steuerliche Beratung zu angemessenen Kosten erhalten können.”

Die Lohnsteuerhilfe wurde – im Unterschied zu der Beratung bei Steuerberatern – im Grunde genommen als Selbsthilfeeinrichtung angelegt. Sie steht, qualitativ, den Leistungen der Steuerberater in nichts nach. Kontrolliert wird jeder Lohnsteuerhilfeverein durch die jeweils zuständige Oberfinanzdirektion.

Allerdings sind die Leistungen der Lohnsteuerhilfe preislich deutlich günstiger als die des Steuerberaters. Und sie unterliegen einer wesentlichen Beschränkung: Lohnsteuerhilfevereine dürfen ausschließlich Steuerzahler beraten, die ihre Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigleit erzielen.

FAQ Lohnsteuerhilfeverein – Was macht eigentlich die Lohnsteuerhilfe? Hier weitere häufige Fragen:

FAQ Lohnsteuerhilfeverein – Wieso muss man bei Ihnen Mitglied werden?

Das gilt für alle Lohnsteuerhilfevereine gleichermaßen. Der Gesetzgeber möchte das so. Die Mitgliedschaft erstreckt sich immer über ein Jahr. Daraus ergibt sich ein weiterer, mitunter entscheidender Vorteil: Sie werden das ganze Jahr über steuerlich betreut.

Wie wird die Mitgliedschaft gekündigt? Im § 5 der Vereinssatzung heißt es: “Der Austritt ist nur mit Ende eines jeden Geschäftsjahres möglich. Er ist mit einer Kündigungsfrist von 5 Monaten, vor Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres, per Einschreiben, gegenüber dem Vorstand zu erklären, damit die Kündigung von dem Mitglied jederzeit nachgewiesen werden kann.”

Weitere FAQ Lohnsteuerhilfeverein – Wer kann Lohnsteuerhilfe erhalten?

Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. betreut Beamte, Arbeitnehmer, Angestellte, Auszubildende, Studenten, Rentner oder Pensionäre in ihren steuerlichen Angelegenheiten. Wir werden folglich aktiv für Menschen, die Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielen im Rahmen einer Mitgliedschaft.

Ausgeschlossen ist unsere Hilfeleistung für umsatzsteuerbelastete Einkünfte und Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit sowie für den Fall, dass die jährlichen Überschusseinnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung/Verpachtung und Einnahmen aus anderen Einkunftsarten insgesamt bei Ledigen 18.000,00 € und bei Verheirateten 36.000,00 € übersteigen.

Was kostet Lohnsteuerhilfe? Eine typische FAQ Lohnsteuerhilfeverein

Lohnsteuerhilfe erhalten Sie ab einem Mitgliedsbeitrag von 35,00 €. Die Beitragsordnung ist nach sozialen Kriterien gestaffelt. Sie können diese hier einsehen: Beitragsordnung.

Der Mitgliedsbeitrag berechnet sich somit aus den gesamten Einkünften des Steuerjahres.

Hinzu kommt für das erste Jahr schließlich noch eine Aufnahmegebühr von 15,00 €. Sobald wir Ihre Unterlagen bearbeitet haben, teilen wir Ihnen den Mitgliedsbeitrag mit.

Was bietet die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer?

Wir bieten unseren Mitgliedern beispielsweise folgende Leistungen:

  • Jährliche Einkommensteuererklärung;
  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, dadurch jeden Monat mehr Netto – sofern die Voraussetzungen vorliegen;
  • Einsprüche beim Finanzamt bei unzutreffenden Steuerfestsetzungen;
  • Kindergeldantrag;
  • Antrag auf vermögenswirksame Leistungen;
  • Steuerliche Unterstützung bei:
    • Einkünften aus Kapitalvermögen;
    • Bei Vermietung und Verpachtung;
    • bei sonstigen Einkünften *).
  • Zudem alle Leistungen auch für Ihren Ehepartner bei bestehender Mitgliedschaft;
  • TOP Preis-Leistungsverhältnis.

*) Wir werden aktiv für Menschen, die Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielen im Rahmen einer Mitgliedschaft. Ausgeschlossen ist unsere Hilfeleistung für umsatzsteuerbelastete Einkünfte und Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit sowie für den Fall, dass die jährlichen Überschusseinnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung/Verpachtung und Einnahmen aus anderen Einkunftsarten insgesamt bei Ledigen 18.000,00 € und bei Verheirateten 36.000,00 € übersteigen.

Gibt es ein Rücktrittsrecht bei der Lohnsteuerhilfe?

Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. * Lohnsteuerhilfeverein * Sitz Gladbeck gewährt eine 14-tägige Frist, innerhalb der ein Antragsteller von seinem Antrag auf Mitgliedschaft zurücktreten kann. Der Anwärter kann dieses Recht dann ohne Angabe von Gründen in schriftlicher Form in Anspruch nehmen.” (Auszug aus den Nutzungsbedingungen) Die Nutzungsbedingungen finden Sie hier: Nutzungsbedingungen der Online-Beratung.

Wo finde ich die Vereinssatzung?

Die Vereinssatzung finden Sie hier: Satzung des Lohnsteuerhilfevereins.