Wie Familien Steuern sparen und welche Fördergelder es gibt – Wer heiratet oder eine Lebenspartnerschaft gründet, der hat anderes im Kopf als die Lohn- bzw. Einkommensteuer.
Das Problem ist: Wer sich nicht mit dieser Materie befasst, der kann unter Umständen viel Geld verschenken. Gut beraten ist, wer sich in dieser Situation zum Beispiel für unsere Online-Beratung entscheidet. Wir helfen Ihnen unkompliziert, professionell und nehmen Ihnen die Arbeit ab. Sie können sich ganz auf Ihre Familie konzentrieren.
Hier einige wesentliche Stichpunkte die aufzeigen, wie Familien gefördert werden und wie sie Steuern sparen können:
- Steuerklasse: Mit der Wahl der Steuerklasse soll die monatliche Lohnsteuer möglichst präzise bestimmt werden. Mit der Jahressteuererklärung wird am „Ende des Jahres“ zu wenig oder zu viel gezahlte Lohnsteuer nachgefordert bzw. erstattet.
- Steuerklasse – Lohnersatzleistungen: Eine Änderung der Steuerklasse kann sich zum Beispiel deshalb auszahlen, weil sie die Höhe der Lohnersatzleistungen, wie etwa Arbeitslosen- oder Krankengeld erheblich beeinflussen kann.
- Steuerklasse – Elterngeld: Die Höhe des Elterngelds bemisst sich an den Nettoeinkünften der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Der Nettolohn hängt also entscheidend von der Wahl der Steuerklasse ab: Wer die richtige Wahl getroffen hat, erhält mehr Netto. Allerdings muss der Wechsel in eine andere Steuerklasse frühzeitig geplant werden: Mindestens sieben Monate vor der Geburt muss der Wechsel erfolgt sein, sonst zeigen die Vorzüge keine Wirkung.
- Kindergeld: Bei minderjährigen Kindern eine vergleichsweise einfache Angelegenheit. Für 2014 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind 184 €/Monat, für das dritte Kind 190 €/Monat sowie für das vierte und jedes weitere Kind 215 € monatlich.
- Kindergeld – für Volljährige: Kindergeld erhalten Eltern auch, wenn ihr Nachwuchs bereits 18 Jahre aber noch nicht 25 Jahre alt ist. Hier wird die Sache etwas komplizierter. Für volljährige Kinder, die in der ersten Ausbildung sind, erhalten Eltern Kindergeld. Absolvieren die jungen Erwachsenen eine Zweitausbildung, zahlt die Familienkasse nur noch unter bestimmten Voraussetzungen: die Arbeitszeit des Nachwuchses darf dann 20 Wochenstunden nicht überschreiten oder es muss ein Ausbildungsdienstverhältnis bestehen.
- Weitere steuerliche Förderungsmöglichkeiten: Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder/und Ausbildungsbedarf; Entlastungsbetrag für Alleinerziehende; Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten und Schulgeld.
- Kinder im Wehrdienst: Eltern, deren Kind den freiwilligen Wehrdienst absolviert, verlieren nicht automatisch den Anspruch auf Kindergeld. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH). Vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, ob nicht eine Ausbildung vorliegt. Ist dies der Fall, dann bleibt auch der Anspruch auf Kindergeld erhalten (Az. III R 53/13).
- Doppelte Haushaltsführung: Benötigt ein Elternteil beruflich bedingt eine zweite Wohnung am Arbeitsort, so können neben den Kosten für die “doppelte Haushaltsführung” auch zum Beispiel Fahrtkosten angesetzt werden.
- Trennung: Die Kosten für einen Scheidungsprozess sind steuerlich absetzbar. Zu diesem Urteil kam 2014 das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (4 K 1976/14). Vom Bundesfinanzhof werden 2015 weitere Urteile erwartet. Scheidungsfolgekosten sind dagegen nicht absetzbar.
- Patchwork-Familien: Diese werfen eine Reihe neuer Fragen auf. Zum Beispiel diese: Wer hat das Kindergeld beantragt? Stiefeltern sollten zum Beispiel auch bedenken, dass sie zwar für ein Stiefkind das Kindergeld bekommen können, nicht aber den Freibetrag.
Diese Liste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie sich von unserer Online Beratung betreuen lassen, spielen diese und weitere Punkte eine zentrale Rolle im Beratungsgespräch.
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